Allgemeine Geschäftsbedingungen
BAUMGARTNER Diagfocus GmbH, Dällikon
1. Verwenderangaben, Gegenstand der AGB, anwendbares Recht
1.1 Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die BAUMGARTNER Diagfocus GmbH, mit Sitz in Fällanden, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich, Nr.: CH-020.4.076.906-2.
1.2 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung des Verkaufs von beweglichen Sachen von dem Verwender als Unternehmer (nachfolgend "Verkäufer" genannt) an Personen, die ebenfalls Unternehmer und keine Konsumenten sind (nachfolgend "Käufer" genannt), wobei der Kauf auch über die Internetplattform des Verwenders (nachfolgend „online-shop“) abgewickelt werden kann.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden im übrigen Anwendung auf alle Arten von Verkäufen des Verkäufers, es sei denn, der Verkäufer erklärt gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen auf einzelne Verkäufe für anwendbar.
1.3 Anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer, sofern sie nicht vom Verkäufer vor den künftigen Geschäften durch andere ersetzt und dem Käufer mitgeteilt wurden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn Ihnen der Verkäufer nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Anmeldung als Käufer
Konsumenten (vergl. zur Definition Art. 32 Abs. 2 ZPO) können nicht Käufer sein. Käufer können nur Unternehmer sein, die den Kaufgegenstand zur Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes erwerben oder wieder verkaufen.
Jeder Käufer muss sich vor der ersten Bestellung beim Verkäufer anmelden und Angaben zur Art seines Geschäftes machen.
Jeder Käufer hat Veränderungen seiner Daten (z.B. Name, Sitz, Adresse) dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Allgemeines
Der Verkäufer schreibt bewegliche Sachen in seinen Verkaufskatalogen zum Verkauf aus. Die Angebote richten sich ausschliesslich an gewerbliche Endkunden mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in der Schweiz.
Der Vertragsschluss erfolgt ausschliesslich in deutscher Sprache.
3.2 Bestellungen über online-shop
Der Käufer gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button „Bestellung abschliessen“ anklickt. Der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt erst durch eine Annahmeerklärung des Verkäufers zustande. Diese erfolgt zum früheren der beiden Termine, entweder Zusendung der Ware oder Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail.
Die Bestätigung über den Eingang der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im zuvor genannten Sinne.
Die Bestellungen werden beim Verkäufer nach Vertragsschluss gespeichert. Sollten Unterlagen zu Bestellungen verloren gegangen sein, hat sich der Käufer per E-Mail oder Telefon an den Verkäufer zu wenden. Der Käufer erhält dann eine Kopie der Daten der Bestellung zugesandt.
4. Preis
Alle Preise verstehen sich jeweils exklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.). Versandspesen und Verpackungskosten werden extra berechnet.
5. Zahlungsmodalitäten
Sofern nicht anders vereinbart, haben Käufer, die beim Verkäufer bereits als Kunden registriert sind, die Zahlung innert 30 Tagen ab Fakturadatum rein netto, ohne Skonto oder sonstige Abzüge, zu leisten. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung zu verlangen.
Käufer, die noch nicht Kunden beim Verkäufer sind, müssen Vorauszahlung leisten. Sie erhalten eine Rechnung zugestellt. Die Warenlieferung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung beim Verkäufer.
6. Gefahrenübergang, Abholung, Liefertermin
6.1 Gefahrübergang, Abholung
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
Gekaufte Sachen sind vom Käufer auf dessen Kosten am Sitz des Verkäufers abzuholen.
Transport- und sonstige Verpackungen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten u.ä. Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern der Käufer es wünscht, deckt der Verkäufer die Lieferung durch eine Transportversicherung ab; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
6.2 Liefertermin
Lieferungen erfolgen baldmöglichst nach Zahlungseingang (bei Vorauszahlung) bzw. nach Auftragsbestätigung (bei Rechnungskauf).
7. Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung vom Verkäufer nicht zulässig.
8. Zahlungsbedingungen und Nacherfüllungsvorbehalt
Der Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung sind in vollem Umfang nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Käufer steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Kaufsache zu. In einem solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschliesslich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der mit Mängeln behafteten beweglichen Sache steht.
9. Rücktritt vom Vertrag, Rechte bei Zahlungsverzug, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
9.1 Rücktritt
Der Verkäufer ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.
Wird die Sache vor dem Gefahrübergang auf den Käufer beschädigt oder gilt sie unter, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt unter Rückzahlung des Kaufpreises wechselseitig keine mehr.
Wird die verkaufte Sache nach dem Gefahrübergang auf den Käufer und vor dem Besitzübergang wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Umstandes beschädigt oder geht sie unter, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer dem Käufer unverzüglich die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nach dem Rücktritt unter Rückzahlung des Kaufpreises wechselseitig keine mehr.
9.2 Verzugsschaden
Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ihm vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
9.3 Aufrechnung- oder Zurückbehaltungsrechte
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind.
Angaben in Verkaufskatalogen stellen keine Zusicherungen einer bestimmten Verwendungstauglichkeit und keine Garantieerklärung dar.
Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Käufer unverzüglich erstatten.
10. Mängelrechte
Bei Mängeln des gelieferten Kaufgegenstands stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte im Rahmen der Gewährleistung/Mängelhaftung losgelöst von einer etwaigen Garantie zu. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Datum der Ablieferung, d.h. Empfangnahme der Sache durch den Käufer. Für Schadensersatzansprüche des Käufers gelten die besonderen Bestimmungen der Ziff. 12.
11. Mängelrüge
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Käufer diese, unbeschadet ihrer Garantierechte, sofort beim Dienstleister (z. B. Spediteur, Post) zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Der Käufer ist verpflichtet, sich eine Schadenbestätigungsmeldung des Dienstleisters (z. B. Spediteur, Post) aushändigen zu lassen. Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich dem Verkäufer zu melden.
Weiter obliegt es dem Käufer, die bestellten Produkte sofort bei Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung innert sieben Kalendertagen schriftlich beim Verkäufer zu beanstanden. Danach können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden.
Ein mangelhaftes Produkt ist mit dem Kaufnachweis und dem allfälligen Retourenschein unverzüglich an den Verkäufer zu retournieren.
12. Haftungsbegrenzung
Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Der Verkäufer weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die zur Leistungserbringung und Vertragserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner (z.B. Logistikunternehmen, Servicepartner, Inkassofirma) weitergegeben werden, welche allenfalls nicht über einen gleichwertigen Datenschutz verfügen. Der Käufer erklärt sich mit der Zustimmung zu diesen AGB‘s mit dieser Datennutzung einverstanden.
14. Erfüllungsort, ausschliesslicher Gerichtsstand, Allgemeines Abtretungsverbot
14.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist der Sitz des Verkäufers, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.
14.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so entbindet dies den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung der gekauften Waren und der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Vorschrift, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Voran Gesagtes gilt auch im Falle von Regelungslücken.
14.3 Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus dem geschlossenen Kaufvertrag sind nur mit Zustimmung des Verkäufers abtretbar.